
Neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – kurz erklärt
Seit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Er startet mit der 1. Klasse und wird schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für die Klassenstufen 1 bis 4. Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern und der Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern haben die wichtigsten Informationen für Familien








