Unsere Kreis- und Stadtelternräte
In den Kreis- und Stadtelternräten werden Fragen, die für die Schulen im Einzugsgebiet von besonderer Bedeutung sind beraten. Laut SchulG §89 (3) müssen die Räte alle im Gebiet vorhandenen
Schularten angemessen berücksichtigen.
Die Kreis- und Stadtelternräte beraten sich auch mit den zuständigen Stellen der Schulverwaltung und den zuständigen staatlichen Schulämtern zu schulspezifischen Belangen.
In Mecklenburg Vorpommern haben wir insgesamt 6 Kreiselternräte und 2 Stadtelternräte.
Kreiselternrat Mecklenburgische-Seenplatte
11 Delegierte im LER
Kreiselternrat Nordwestmecklenburg
12 Delegierte im LER
Kreiselternrat Vorpommern-Greifswald
5 Delegierte im LER